"Pet" kämpft um sein Erbe
Spitz erbt 30.000 Dollar
Frau Margaret McDermott, eine alleinstehende Dame aus Chicago (Illinois/USA), die im Jahr 1935 im Alter von 77 Jahren verstarb, machte ihren Hund "Pet", einem weißen Spitz, per Testament zum Alleinerben und vermachte ihm ein Vermögen von 30.000 Dollar. Im weiteren sah das Testament vor, dass das Vermögen, nach dem Tod von "Pet", an die örtliche Tierschutzgesellschaft übergeben werden sollte.
Gegen dieses Testament reichten im Jahr 1936 zwei Cousins von McDermott Klage ein und fochten es mit der Begründung an, dass Frau McDermott zum Zeitpunkt der Testamentserstellung nicht zurechnungsfähig gewesen sei. George A. Trude, der Rechtsanwalt der Verstorbenen, erklärte jedoch, dass Frau McDermott immer betonte, dass ihr Hund ihr einziger Freund sei. Im August 1937 erklärte Richter Joseph Burke schließlich den weißen Spitz "Pet" zum rechtmäßigen Erben.
Das Aufsehen über diesen ungewähnlichen Erben war so groß, dass selbst in den Vereinsnachrichten der Fachschaft für Deutsche Spitze über "Pet" berichtet wurde [3].
Das Bild zeigt "Pet" im März 1938 in Obhut von George A. Trude, dem Anwalt seiner verstrobenen Besitzerin.