Entwicklung des Rassestandard
im Verein für Deutsche Spitze
Von den ersten aufgestellten Rassekennzeichen kurz nach der Gründung des standardgebenden Vereins für Deutsche Spitze im Jahr 1899 bis zum heutigen FCI-Standard haben sich die Rassekennzeichen für den Deutschen Spitz kontinuierlich verändert. Von den ursprünglichen Rassekennzeichen bis hin zu den heutigen Anforderungen an Größe und Farbe werden im Folgenden Einblicke in die Entwicklung der des Rassestandard und die Hintergründe, die zu den Veränderungen geführt haben, gegeben. Die jeweiligen Änderungen sind zur besseren übersicht farbig hervorgehoben.
Rassekennzeichen Stand 1905
A) Grosse Spitze
a) Der Wolfsspitz; nicht unter 45 cm, jede Grösse darüber zulässig, je grösser je lieber; Wolfsgrau, das ist silbergrau mit schwärzlichen Anflug der einzelnen Haarspitzen, der Schnauze und der Umgebung der Augen, an den Läufen, dem Bauche und der Rute heller gefärbt.
b) der weisse Spitz; nicht unter 40 cm, reinweiß ohne gelblichen Anflug
c) der schwarze Spitz; nicht unter 40 cm, glänzendes Blauschwarz ohne jedes weiß oder sonstige Abzeichen.
Andere Größenmaße erkennt der Verein für deutsche Spitze nicht an.
B) Der kleine- oder Zwergspitz; höchstens 26 cm, je kleiner, je besser; nicht schwerer als 7½ Pfund; jede Farbe zulässig, einfarbige Spitze erhalten den Vorzug.
Bereits auf den Generalversammlungen im Jahr 1905 und 1906 wurde beschlossen alle Größen und alle Farben, auch Schecken, beim Spitz zuzulassen. Somit wurde beim Großspitz die Farbbezeichnung "andersfarbig" in den Rassekennzeichen mit aufgenommen und bei der Größenangabe der Wortlaut von "nicht unter" auf "möglichst" abgeändert. Zudem wurde der Satz "Andere Größenmaße erkennt der Verein für deutsche Spitze nicht an“ gestrichen.
Rassekennzeichen ab 1906
A) Große Spitze
a) Der Wolfsspitz; möglichst 45 cm, jede Grösse darüber zulässig, je größer, je lieber; Wolfsgrau, das ist silbergrau mit schwärzlichen Anflug der einzelnen Haarspitzen, der Schnauze und der Umgebung der Augen, an den Läufen, dem Bauche und der Rute heller gefärbt.
b) der weisse Spitz; möglichst 40 cm; reinweiß ohne gelblichen Anflug
c) der schwarze Spitz; möglichst 40 cm; glänzendes Blauschwarz ohne jedes weiß oder sonstige Abzeichen.
d) der andersfarbige Spitz, möglichst 40cm; alle anderen Farben als die vorgenannten, auch Schecken. Als Schecken gelten weisse Spitze mit farbigen Platten, nicht aber einfarbige mit weissen Pfoten, Brustfleck oder Blesse.
Andere Größenmaße erkennt der „Verein für deutsche Spitze“ nicht an.
B) Der kleine oder Zwergspitz; höchstens 26 cm, je kleiner, je besser; nicht schwerer als 7½ Pfund; jede Farbe zulässig, einfarbige Spitze erhalten den Vorzug.
Aus taktischen Gründen erfolge im Jahr 1920 die Umbenennung von Zwergspitz auf Kleinspitz.
Rassekennzeichen Stand 1922
A) Große Spitze
a) Der Wolfsspitz; möglichst 45 cm, jede Größe darüber zulässig, je größer, je lieber; Wolfsgrau, das ist silbergrau mit schwärzlichen Anflug der einzelnen Haarspitzen, der Schnauze und der Umgebung der Augen, an den Läufen, dem Bauche und der Rute heller gefärbt.
b) der weisse Spitz; möglichst 40 cm, reinweiß ohne gelblichen Anflug
c) der schwarze Spitz; möglichst 40 cm, glänzendes Blauschwarz ohne jedes weiß oder sonstige Abzeichen.
d) der andersfarbige Spitz, möglichst 40cm; alle anderen Farben als die vorgenannten, auch Schecken; als Schecken gelten weisse Spitze mit farbigen Platten, nicht aber einfarbige mit weissen Pfoten, Brustfleck oder Blesse.
B) Der Kleinspitz; höchstens 26 cm, nicht schwerer als 7½ Pfund, je kleiner je besser; jede Farbe zulässig.
Die oberere Größengrenze Beim Kleinspitz wurde von 26cm auf 28cm angehoben.
Rassekennzeichen Stand 1928
A) Große Spitze
a) Der Wolfsspitz; möglichst 45 cm, jede Größe darüber zulässig, je größer, je lieber; Wolfsgrau, das ist silbergrau mit schwärzlichen Anflug der einzelnen Haarspitzen, der Schnauze und der Umgebung der Augen, an den Läufen, dem Bauche und der Rute heller gefärbt.
b) der weisse Spitz; möglichst 40 cm, reinweiß ohne gelblichen Anflug
c) der schwarze Spitz; möglichst 40 cm, glänzendes Blauschwarz ohne jedes weiß oder sonstige Abzeichen.
d) der andersfarbige Spitz, möglichst 40cm; alle anderen Farben als die vorgenannten, auch Schecken; als Schecken gelten weisse Spitze mit farbigen Platten, nicht aber einfarbige mit weissen Pfoten, Brustfleck oder Blesse.
B) Der Kleinspitz; höchstens 28 cm, nicht schwerer als 7½ Pfund, je kleiner je besser; jede Farbe zulässig.
Auf Antrag der Gruppe Köln wurde auf der Generalversammlung im Jahr 1936 beschlossen, beim Kleinspitz der Satz "je kleiner, je besser" aus dem Standard zu streichen, abenso der Wortlaut "je größer, je lieber" beim Wolfsspitz.
Rassekennzeichen Stand 1937
A) Große Spitze
a) Der Wolfsspitz; möglichst 45 cm, jede Größe darüber zulässig, je größer, je lieber; Wolfsgrau, das ist silbergrau mit schwärzlichen Anflug der einzelnen Haarspitzen, der Schnauze und der Umgebung der Augen, an den Läufen, dem Bauche und der Rute heller gefärbt.
b) der weisse Spitz; möglichst 40 cm, reinweiß ohne gelblichen Anflug
c) der schwarze Spitz; möglichst 40 cm, glänzendes Blauschwarz ohne jedes weiß oder sonstige Abzeichen.
d) der andersfarbige Spitz, möglichst 40cm; alle anderen Farben als die vorgenannten, auch Schecken; als Schecken gelten weisse Spitze mit farbigen Platten, nicht aber einfarbige mit weissen Pfoten, Brustfleck oder Blesse.
B) Der Kleinspitz; höchstens 28 cm, nicht schwerer als 7½ Pfund; je kleiner je besser; jede Farbe zulässig.
Auf Vorschlag des damaligen Hauptzuchtwart Herrn Schwaderer wurde auf der 31. Generalversammlung im Jahr 1957 beschlossen, die Farbbezeichnung "andersfarbige" sowohl beim Kleinspitz, als auch beim Großspitz aus dem Standard zu entfernen. Kleinspitze dürfen ab Januar 1958 nur noch in den Farben schwarz, weiß, grau und orange gezüchtet werden. Bei den Großen Spitzen sind nur noch die Farben grau, schwarz, weiß und braun zugelassen.
Rassekennzeichen ab 1958
A) Große Spitze
a) Der Wolfsspitz; wenigstens 45 cm; Wolfsgrau, das ist silbergrau mit schwärzlichem Anflug der einzelnen Haarspitzen. An der Schnauze und der Umgebung der Augen, an den Läufen, dem Bauche und der Rute heller gefärbt.
b) der weisse Spitz; möglichst 40 cm, reinweiß ohne gelblichen Anflug
c) der schwarze Spitz; möglichst 40 cm, glänzendes Blauschwarz ohne jedes weiß oder sonstige Abzeichen.
d) der braune Spitz, möglichst 40cm; einfarbig dunkel braun
B) Der Kleinspitz; höchstens 28 cm, nicht schwerer als 7 1/2 Pfund; schwarze, braune, weiße, orange, wolfsfarbige
Auf der Generalversammlung im Jahr 1965 wird die Trennung von Wolfs- und Großspitzzucht beschlossen. Im Jahr 1969 wurd auf einstimmigen Beschluss der Generalversammlung der Mittelspitze in den offiziellen Standard aufgenommen. Die Varietät Zwergspitz wird durch Vorstandbeschluss am 04.02.1974 eingeführt. Die Farbbezeichnung Wolfsgrau und wolfsfarbig bekommen den Zusatz "graugewolkt"
FCI - Rassestandard 1977
1. Wolfsspitz; 45 cm bis 55 cm Widerristhöhe (bis 60 cm Widerristhöhe zugelassen); Wolfsgrau — graugewolkt.
2. Großspitz; 40 cm bis 50 cm; a) schwarz, b) weiß, c) braun
3. Mittelspitz; 29 cm bis 36 cm; a) schwarz, b) weiß, c) braun, d) orange, e) graugewolkt (wolfsfarben)
4. Kleinspitz; 23 cm bis 28 cm; a) schwarz, b) weiß, c) braun, d) orange, e) graugewolkt (wolfsfarben)
5. Zwergspitz, bis 22 cm Widerristhöhe (jede Größe darunter zulässig; a) schwarz, b) weiß, c) braun, d) orange, e) graugewolkt (wolfsfarben), f) andersfarbig
a) schwarzer Spitz - Bei der Behaarung des schwarzen Spitzes muß auch das Unterhaar ebenso wie die Haut dunkel gefärbt und die Farbe auf der Oberfläche ein Blauschwarz ohne jedes Weiß oder sonstiges Abzeichen sein.
b) weißer Spitz - das Haar soll reinweiß sein, ohne jeden, insbesondere gelblichen Anflug, welcher namentlich an den Ohren häufiger auftritt.
c) brauner Spitz - der braune Spitz soll gleichmäßig einfarbig dunkelbraun sein.
d) orange Spitz - der orangefarbene Spitz soll gleichmäßig einfarbig in der mittleren Farblage der RAL (intern, Farbskala-Register) sein.
f) andersfarbiger Spitz: unter diese Bezeichnung fallen: blau, creme, biberfarben und Schecken. Schecken müssen eine weiße Grundfarbe haben. Die schwarzen, braunen, grauen oder orangenen Farbflecken müssen über den ganzen Körper verteilt sein.
Beim Mittel- und Kleinspitz wurden die Farbbezeichnung "andersfarbig" aufgenommen. Die unter andersfarbig beschriebene Farbtöne "blau" und "biberfarbe" fallen weg. Die Farbbezeichnung wolfsgrau und wolfsfarben fallen ebenfalls weg. Beim Schwarzen Spitz wurde Blauschwarz durch Lackschwarz ersetzt. die Maximalgröße beim Kleinspitz wurde um 1cm angehoben, beim Zwergspitz wurde eine untere Mindestgröße von 18 cm festgelegt. Die Farbbezeichnung graugewolkt wurde konkretisiert.
FCI - Rassestandard 1990
1. Wolfsspitz; 45 cm bis 55 cm Widerristhöhe (bis 60 cm Widerristhöhe zugelassen); Wolfsgrau - graugewolkt.
2. Großspitz; 42 cm bis 50 cm; schwarz, weiß, braun
3. Mittelspitz; 30 cm bis 38 cm; schwarz, weiß, braun, orange, graugewolkt (wolfsfarben), andersfarbig
4. Kleinspitz; 23 cm bis 29 cm; schwarz, weiß, braun, orange, graugewolkt (wolfsfarben), andersfarbig
5. Zwergspitz; bis 18 - 22 cm (jede Größe darunter zulässig) (Exemplare unter 18 cm unerwünscht); schwarz, weiß, braun, orange, graugewolkt (wolfsfarben), andersfarbig
Schwarzer Spitz: Bei der Behaarung des schwarzen Spitzes muß auch das Unterhaar ebenso wie die Haut dunkel gefärbt und die Farbe auf der Oberfläche ein Lackschwarz ohne jedes Weiß oder sonstiges Abzeichen sein.
Weißer Spitz - das Haar soll reinweiß sein, ohne jeden, insbesondere gelblichen Anflug, welcher namentlich an den Ohren häufiger auftritt.
Brauner Spitz - der braune Spitz soll gleichmäßig einfarbig dunkelbraun sein.
Orange Spitz - der orangefarbene Spitz soll gleichmäßig einfarbig in der mittleren Farblage der RAL (intern, Farbskala-Register) sein.
Graugewolkter Spitz - Graugewolkt - das ist ein silbergrau mit schwarzen Haarspitzen. Nicht zu dunkler Maske. Heller Mähne und Schulterring. Vorder und Hinterläufe silbergrau ohne schwarze Abzeichen unterhalb Ellenbogen bzw. Kniegelenk. Schwarze Rutenspitze, Rutenunterseite und Hosenbehaarung hellsilbergrau.
Andersfarbiger Spitz: unter diese Bezeichnung fallen alle Farbtöne, wie: blau creme, biberfarben, creme-sable, orange-sable, black-and-tan und Schecken. Schecken müssen eine weiße Grundfarbe haben. Die schwarzen, braunen, grauen oder orangenen Farbflecken müssen über den ganzen Körper verteilt sein
Der Kesshond wurde in den Standard mit aufgenommen. Die untere Größengrenze beim Wolfsspitz/Keeshond wurde um 2cm gesenkt und die Maximalgröße für Wolfsspitz/Keeshond auf 55 cm begrenzt. Die Farbbezeichnung graugewolkt wurde weiter konkretisiert.
FCI - Rassestandard 1998
1. Wolfsspitz/Keeshond; 43 cm bis 55 cm Widerristhöhe (bis 60 cm Widerristhöhe zugelassen); graugewolkt
2. Großspitz; 42 cm bis 50 cm; schwarz, weiß, braun
3. Mittelspitz; 30 cm bis 38 cm; schwarz, weiß, braun, orange, graugewolkt, andersfarbig
4. Kleinspitz; 23 cm bis 29 cm; schwarz, weiß, braun, orange, graugewolkt, andersfarbig
5. Zwergspitz; bis 18 - 22 cm (Exemplare unter 18 cm unerwünscht); schwarz, weiß, braun, orange, graugewolkt, andersfarbig
Schwarzer Spitz: Bei der Behaarung des schwarzen Spitzes muß auch das Unterhaar ebenso wie die Haut dunkel gefärbt und die Farbe auf der Oberfläche ein Lackschwarz ohne jedes Weiß oder sonstiges Abzeichen sein.
Weißer Spitz - das Haar soll reinweiß sein, ohne jeden, insbesondere gelblichen Anflug, welcher namentlich an den Ohren häufiger auftritt.
Brauner Spitz - der braune Spitz soll gleichmäßig einfarbig dunkelbraun sein.
Orange Spitz - der orangefarbene Spitz soll gleichmäßig einfarbig in der mittleren Farblage der RAL (intern, Farbskala-Register) sein.
Graugewolkter Spitz - Silbergrau mit schwarzen Haarspitzen. Fang und Ohren dunkel gefärbt; um die Augen herum eine deutliche Zeichnung, bestehend aus einer feinen schwarzen Linie, die schräg vom äußeren Augenwinkel zum unteren Ohransatz verläuft, sowie aus gestrichelten Linien und Schattierungen, welche kurze, aber ausdrucksvolle Augenbrauen formen; Mähne und Schulterring hell; Vorder- und Hinterläufe silbergrau ohne schwarze Abzeichen unterhalb der Ellenbogen bzw. Knie, ausgenommen einer leichten Strichelung über den Zehen; schwarze Rutenspitze; Rutenunterseite und Hosen hellsilbergrau.
Andersfarbiger Spitz: unter diese Bezeichnung fallen alle Farbtöne, wie: creme, creme-sable, orange-sable, black-and-tan und Schecken. Schecken müssen eine weiße Grundfarbe haben. Die schwarzen, braunen, grauen oder orangenen Farbflecken müssen über den ganzen Körper verteilt sein